FAQ

Sie haben Fragen zu unseren Schulungen und Weiterbildungsangeboten und suchen nach schnellen Antworten?
In unserem FAQ-Bereich haben wir die wichtigsten Informationen rund um unsere verschiedenen Kursarten und Schulungsangebote für Sie zusammengefasst. Egal, ob Sie sich für einen Erste-Hilfe-Kurs, eine Brandschutzschulung, eine Hygieneschulung oder eine andere Weiterbildung interessieren, hier finden Sie wichtige Informationen zu Dauer, Kosten, Ablauf und Teilnahmevoraussetzungen. Klicken Sie einfach auf die gewünschte Frage, um direkt zur passenden Antwort zu gelangen. Ihre Frage ist nicht dabei? Unser Team hilft Ihnen gerne persönlich weiter und berät Sie zu unserem gesamten Schulungsangebot.

Fragen und Antworten

Antwort: Arbeitgeber müssen eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten als Brandschutzhelfer benennen und entsprechend ausbilden lassen. Grundlage hierfür sind unter anderem die ASR A2.2, das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die DGUV Information 205-023.
Bei normaler Brandgefährdung sollen in der Regel mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Je nach Betriebsgröße, Schichtbetrieb, Abwesenheiten oder erhöhter Brandgefährdung kann eine höhere Anzahl erforderlich sein. Die genaue Anzahl wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

Antwort: Für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer gibt es kein gesetzlich festgelegtes Ablaufdatum. Eine regelmäßige Auffrischung ist jedoch erforderlich, damit die Kenntnisse und Fähigkeiten erhalten bleiben. Nach ASR A2.2 soll die Ausbildung in der Regel alle 3 bis 5 Jahre wiederholt werden. Eine frühere Auffrischung kann erforderlich sein, wenn sich betriebliche Gegebenheiten, die Brandgefährdung oder die Aufgaben der Brandschutzhelfer wesentlich verändern. So bleiben die Kenntnisse zum richtigen Verhalten im Brandfall und zum sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen aktuell.

Antwort: Unsere Erste-Hilfe-Kurse entsprechen den offiziellen Vorgaben der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (DGUV Vorschrift 1 / DGUV Grundsatz 304-001). Sie umfassen sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Übungen zu Themen wie:

  • Wundersorgung und Verbände
  • Herz-Lungen-Wiederanimation (inkl. AED-Training)
  • Umgang mit Bewusstlosigkeit und der stabilen Seitenlage
  • Spezifische Notfälle im Betrieb (z. B. Verbrennungen, Schnittverletzungen, Kreislaufkollaps)

Antwort: Die Kosten für die erforderliche Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern werden grundsätzlich von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen. Ausnahmen können beispielsweise bestehen, wenn die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nicht erfüllt sind oder es sich nicht um eine von der Unfallversicherung anerkannte betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung handelt.

Antwort: Brandschutzhelfer-Schulung: ca. 3 bis 4 Stunden inklusive Theorie und praktischem Feuerlöschtraining.
Erste-Hilfe-Kurs: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, in der Regel an einem Tag.
Notfalltraining: je nach Umfang und gewünschtem Schwerpunkt ca. 2 bis 3 Stunden.
Hygieneschulung: je nach Schulungsart und Umfang ca. 2 bis 3 Stunden.

Weitere Kurse für Sie

Unsere Kunden schreiben...

Kontakt

noch mehr von uns

Mehr auf social media

Hier nur Kita-Login